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Besteuerung von Kryptowährungen

  • Autorenbild: Angie Mecke
    Angie Mecke
  • 25. Nov. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 7. Nov. 2021

Kryptowährungen sind aufgrund des grossen Wertzuwachses ein recht attraktives Investitionsobjekt. Da sie relativ neu sind, wirft die steuerliche Behandlung zum Teil noch Fragen auf.

 

Einkommensteuer


Solange kein gewerblicher Handel vorliegt, sollten private Gewinne und Verluste aus Guthaben, welche in Kryptowährungen angelegt sind, grundsätzlich steuerfrei sein.


Kapitalgewinne und -verluste sind in der Schweiz steuerfrei und analog sollte dies auch auf Gewinne und Verluste aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen zutreffen.

 

Vermögenssteuer


Das Guthaben aus Kryptowährungen unterliegt der Vermögenssteuer analog Geldern, die auf Bankkonten liegen oder in Aktien investiert sind. Für die Bewertung wird der Wert der jeweiligen Kryptowährung per 31. Dezember des entsprechenden Steuerjahres herangezogen.



 
 
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8907 Wettswil am Albis

 

Telefon:  044 700 22 11

Mobil:     079 700 22 55

E-Mail:    info@mecke-partner.ch

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