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Steuern mit der Pensionskasse optimieren

Es stellen sich immer wieder Fragen zu Pensionskasseneinkäufen bzw. den Pro und Contra. Die wichtigsten Eckdaten werden im Folgenden beleuchtet.


Wie berechnet sich ein Pensionslücke?


Eine Pensionslücke berechnet sich aus der Differenz von dem, was man in der Pensionskasse angespart hätte, wenn man seit dem 25. Lebensjahr zu den gleichen Konditionen versichert gewesen wäre, und dem Betrag, der tatsächlich als Altersguthaben in der Pensionskasse angespart wurde.


Das bedeutet, dass unter anderem folgende Faktoren eine Pensionslücke kreieren:

  • Gehaltserhöhungen

  • Erwerbsunterbrüche/ eine spätere Erwerbsaufnahme

  • Unterschiedliche Pensionspläne durch bspw. Jobwechsel

  • Die Aufnahme in einen Kaderplan

  • Erhöhung des Arbeitspensum


Da eine Pensionslücke keine statische Grösse ist, kann sich diese auch verringern. Falls man einen Pensionskasseneinkauf vornehmen möchte, sollten diese Faktoren mit einbezogen werden, wenn man beispielsweise:

  • Den Beschäftigungsgrad reduziert,

  • Den Job wechselt und anschliessend allenfalls einem weniger vorteilhaften Pensionskassenplan angeschlossen ist, oder

  • Aufgrund von Karrierewechsel Gehaltseinbussen auftreten


Es besteht dann auch die Möglichkeit, dass keine Pensionslücke mehr besteht, sofern das tatsächliche Altersguthaben mindestens dem entspricht, was zu gleichen Konditionen seit dem Alter 25 in der Pensionskasse angespart worden wäre.


Generelle Informationen


Nach dem Lehrbuch wäre die Empfehlung, sein Geld gewinnbringend anzulegen, und ab Alter 50-55 mit Pensionskasseneinkäufen zu beginnen, sodass kurz vor Bezug des Geldes das Meiste aus der Steuerersparnis herausgeholt werden kann. Das auch mit dem Hintergedanken, dass in dem Alter das Einkommen höher ist und das Geld nicht so lange in der Pensionskasse blockiert wird.


Dazu gibt es einige Gedanken, die wir teilen möchten:

  • Die meisten unserer Kunden verlassen vor Erreichen des Pensionsalters die Schweiz wieder, weswegen das Geld vorher bezogen werden und ein früherer Pensionskasseneinkauf lohnend sein kann.

  • Ein Teil unserer Kunden arbeitet im Alter Teilzeit oder verändert die berufliche Aktivität im Laufe der Berufstätigkeit, weswegen die Steuerersparnis zur Zeit der Vollbeschäftigung bzw. vor dem Karrierewechsel meist höher gewesen wäre.

  • Wenn man sein Geld nicht in Aktien, ETFs etc., sondern auf einem Konto mit sehr wenig oder gar keinen Zinsen anlegt, kann auch ein Pensionskasseneinkauf sinnvoll sein, da es dort wenigstens eine leichte Verzinsung gibt, die etwas über der Inflationsrate liegen sollte.


Pensionskasseneinkauf und Einzahlung in die Säule 3a


Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Steuerersparnis eines Pensionskasseneinkaufs analog der Einzahlung in die Säule 3a verhält. Da in die Säule 3a jedoch nicht über den Maximalbetrag hinaus einbezahlt werden darf, empfehlen wir in der Regel, erst in die Säule 3a und danach in die Pensionskasse einzuzahlen. Sollten beispielsweise CHF 30'000 eingezahlt werden wollen, sollten zuerst ca. CHF 7'000 in die Säule 3a und im Anschluss die verbleibenden CHF 23'000 in die Pensionskasse eingezahlt werden. Damit lässt sich das volle Potential der Sparmöglichkeiten ausschöpfen.


Bei der Steuerersparnis kommen zwei wesentliche Punkte zum Tragen. Zum Einen spart man die Steuern auf die zusätzliche Einzahlung in die Pensionskasse, zum Anderen reduziert sich dadurch der Durchschnittssteuersatz, mit welchem das restliche Einkommen besteuert wird.


Auszahlung der Pensionskassengelder


Unter bestimmten Voraussetzungen können Pensionskassenguthaben vor Erreichen des Pensionsalters bezogen werden. Diese sind:

  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit

  • Kauf einer Liegenschaft zur Selbstnutzung

  • Wegzug ins Ausland


Spannend ist hier, dass bei der Auszahlung des Kapitals Steuern fällig werden. Es handelt sich dabei um eine Kapitalbezugssteuer, die von dem Kanton erhoben wird, in dem man zum Zeitpunkt der Auszahlung seinen steuerrechtlichen Wohnsitz hat. Einzige Ausnahme bildet der Wegzug ins Ausland. Wenn die Pensionskassengelder (sowie die Säule 3a Guthaben) nach Aufnahme eines neuen, steuerrechtlichen Wohnsitzes im Ausland ausgezahlt werden, wird die Kapitalbezugssteuer von dem Kanton erhoben, in dem das Finanzinstitut seinen Sitz hat. Daher kann es sich lohnen, die Gelder vor Wegzug aus der Schweiz zu einem Finanzinstitut mit Sitz in einem Niedrigsteuerkanton zu transferieren.


Besondere Bestimmungen bei Wegzug ins Ausland


Wenn eine Person die Schweiz verlässt und in ein EU/EFTA-Land zieht, darf nur das überobligatorische Guthaben aus der Pensionskasse zum Zeitpunkt des Wegzugs ausgezahlt werden. Das obligatorische Guthaben muss bis zum Erreichen des Pensionsalters auf dem Freizügigkeitskonto bleiben.


Bei Wegzug in einen Drittstaat darf das komplette Pensionskassenguthaben ausgezahlt werden.


Wichtig ist hierbei zu beachten, wie die Auszahlung der Pensionskassenguthaben in dem Zuzugsland besteuert wird. Um unangenehme Situationen zu vermeiden, sollten die Konsequenzen unbedingt vorher mit einem Steuerberater abgeklärt werden.


US-Steuerpflicht


Personen, die ebenfalls in den USA eine Steuererklärung einreichen müssen, sollten Pensionskasseneinkäufe sowie Säule 3a Einzahlungen zwingend vorab mit ihrem US-Steuerberater abklären, da sich diese Einzahlungen allenfalls nicht lohnen.

 

Abschliessend ist noch zu sagen, dass dieser Blog keine Steuerberatung ersetzt. Ob und in welcher Höhe ein Pensionskasseneinkauf Sinn ergibt, hängt von einigen Faktoren und Planungen ab, weswegen die Antwort im Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen kann.



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