Vereinheitlichung von Zinssätzen auf Bundessteuerebene
- Angie Mecke
- 17. Aug. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Ab dem 1. Januar 2022 wird für die Verzugs- und Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern ein einheitlicher Zins von 4% festgelegt. Dies betrifft Vergütungszinsen auf Rückerstattungen sowie Verzugszinsen. Freiwillige Vorauszahlungen werden nach wie vor mit 0% verzinst.
